
In Bearbeitung
Das Wettbewerbsrecht findet seine Grundlage und seine Beschränkung in Art.2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Wir beraten Sie bei allen Fragen betreffend einer Verletzung von geistigen und gewerblichen Schutzrechten.

