Wettbewerbsrecht, gewerblicher Rechtsschutz

In Bearbeitung

Das Wettbewerbsrecht findet seine Grundlage und seine Beschränkung in Art.2 Abs. 1 GG: Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Wir beraten Sie bei allen Fragen betreffend einer Verletzung von geistigen und gewerblichen Schutzrechten.

Anmerkung: Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.