Kosten
Wir bieten Ihnen einen ersten kostenfreien unverbindlichen Besprechungstermin an. Mandatsbeziehung ist Vertrauenssache. Als Mandant gewähren Sie uns, Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin, einen Vertrauensvorschuss. Wir wissen das zu schätzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns vorab kennenzulernen.Für das außergerichtliche Verfahren können Sie mit uns eine Honorarvereinbarung treffen. D.h. Sie können mit einem festen Betrag rechnen, der nicht überschritten wird.
Für das gerichtliche Verfahren gilt das Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG). Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens richten sich in der Regel nach dem Streitwert. Die genauen Kosten besprechen Sie mit uns bitte in unserem kostenfreien ersten Besprechungstermin. Es besteht ggfs. auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen; über die Voraussetzungen können Sie mit uns sprechen.
Besonders Unternehmen vereinbaren mit uns gerne Rahmenverträge. Wenn Sie innerhalb eines bestimmten zeitlichen Intervalls ein bestimmtes Kontingent an Rechtsberatung mindestens benötigen, ist dies eine für Sie sehr kostengünstige und überschaubare Alternative. Wir rechnen für unsere außergerichtliche Tätigkeit nicht nach Streitwert ab, sondern vereinbaren mit Ihnen günstigere Stundensätze, sodass die Kosten für Sie immer überschaubar bleiben. Es entsteht Ihrem Unternehmen kein teurer Zeitverlust, denn wir werden innerhalb weniger Stunden für Sie tätig.


