Arbeitsrecht
• Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
• Eine Festlegung auf das Lager nur der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer wird bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
• Wir beraten und vertreten Sie vor und nach Ausspruch der Kündigung
• Wir beraten Sie bei Verhandlungen und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
• Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen
• Beratung bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsarbeitsverträgen
• Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen
• Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern
• Gestaltung von Altersversorgungszusagen für Führungskräfte
Anmerkung: Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue
Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben
keine Gewähr übernehmen können.