Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts von der Begründung bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Eine Festlegung auf das Lager nur der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer wird bewusst vermieden, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren. Die Motivation des Verhandlungspartners zu verstehen, seine Stärken und Schwächen zu kennen, ist von unschlagbarem Vorteil für den Verhandlungserfolg.
Wir beraten und vertreten Sie vor und nach Ausspruch der Kündigung
Wir beraten Sie bei Verhandlungen und Abschluss von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen
Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen
Beratung bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsarbeitsverträgen
Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen
Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverträgen mit Managern
Gestaltung von Altersversorgungszusagen für Führungskräfte

Anmerkung: Jeder Rechtsfall ist anders, die Gesetze werden laufend geändert und täglich ergehen neue Gerichtsentscheidungen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können.