Der EuGH entschied in seiner Schultz-Hoff-Entscheidung (NJW 2009, 495), dass die ständige Rechtsprechung zu § 7 Abs. 3 BUrlG, die von einem Erlöschen des Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraumes ausgeht, Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie (EG Richtl - 2003/88) widerspricht.
Weiterlesen: Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit