Unsere Anwaltskanzlei

Unsere Kanzlei wurde im Jahre 2003 im Herzen Schwachhausens gegründet.

Wir bieten Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung sowohl für private Mandanten als auch für Unternehmen. Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht der Mandant, sein rechtliches Problem, seine Firma, das Unternehmen. Wir sind für Sie mit unserem ganzen Engagement tätig, je nach Problemstellung einzeln oder im Team. In unserer Kanzlei oder vor Ort, in Ihrem Betrieb, bei Geschäftsbesprechungen als Verhandlungspartner.

In unserer Kanzlei wird die persönliche Betreuung großgeschrieben. Sie kennen Ihren Anwalt, Ihre Anwältin und müssen sich nicht ständig mit neuen Sachbearbeitern auseinandersetzten. Wir sind für Sie erreichbar und werden uns auf Wunsch spätestens innerhalb weniger Stunden bei Ihnen melden.

"Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen  Rechtsangelegenheiten."
§3 Absatz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung

Als Ihr Berater und Vertreter besteht unsere Arbeit darin, Sie als unseren Mandanten zu schützen, Probleme zu lösen und Ideen zu entwickeln.

Präventive Rechtsberatung verhindert nachhaltige Schäden. Besonders im Bereich der Gestaltung und Formulierung von Verträgen kommt es darauf an, potenzielle Streitpunkte vorherzusehen, die Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung im Auge zu behalten und die Wünsche und Ziele des Mandanten zu verwirklichen.

Gute Rechtsberatung ist überwiegend kreative Gestaltung.

Oft lässt sich aber ein gerichtliches Verfahren nicht mehr vermeiden. In diesem Fall übernehmen wir für Sie die Prozessvertretung. Wir erläutern mit Ihnen das Verfahren und führen für Sie die Verhandlungen vor Gericht. Wir arbeiten für Sie präzise und durchdacht. Auf dem Stand höchstmöglicher fachlicher Erkenntnis.

Kosten

Wir bieten Ihnen einen ersten kostenfreien unverbindlichen Besprechungstermin an. Mandatsbeziehung ist Vertrauenssache. Als Mandant gewähren Sie uns, Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin, einen Vertrauensvorschuss. Wir wissen das zu schätzen. Nutzen Sie die Möglichkeit, uns vorab kennenzulernen.

Für das außergerichtliche Verfahren können Sie mit uns eine Honorarvereinbarung treffen. D.h. Sie können mit einem festen Betrag rechnen, der nicht überschritten wird.

Für das gerichtliche Verfahren gilt das Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG). Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens richten sich in der Regel nach dem Streitwert. Die genauen Kosten besprechen Sie mit uns bitte in unserem kostenfreien ersten Besprechungstermin. Es besteht ggfs. auch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen; über die Voraussetzungen können Sie mit uns sprechen.

Besonders Unternehmen vereinbaren mit uns gerne Rahmenverträge. Wenn Sie innerhalb eines bestimmten zeitlichen Intervalls ein bestimmtes Kontingent an Rechtsberatung mindestens benötigen, ist dies eine für Sie sehr kostengünstige und überschaubare Alternative. Wir rechnen für unsere außergerichtliche Tätigkeit nicht nach Streitwert ab, sondern vereinbaren mit Ihnen günstigere Stundensätze, sodass die Kosten für Sie immer überschaubar bleiben. Es entsteht Ihrem Unternehmen kein teurer Zeitverlust, denn wir werden innerhalb weniger Stunden für Sie tätig.